* Das Arzneimittel
muß im Herkunftsland zugelassen sein.
* Es dürfen nur Kleinmengen importiert werden
* Es darf sich nicht um bedenkliche oder in Deutschland
verbotene Arzneimittel handeln.
* Es muß eine ärztliche Verschreibungspflicht
vorliegen
(Ausnahme: nicht rezeptpflichtige Arzneimittel
aus EG-Staaten).
|